Abt Georg [von Gravenegg-Burchberg], Dechant, Küster und Konvent des Fürststifts Kempten beurkunden, dass sich Hans Hiemer zu Bettelhofen um einen nicht spezifizierten Geldbetrag, dessen Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Namens ihres anvertrauten Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes los, erlauben ihm freien Zug und die Annahme von Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Fürsten, Herren, Städten, Adelspersonen "oder andern", wobei er von ihrer Seite keinerlei Behinderung befürchten muss. Es gilt der Vorbehalt, dass der Freigelassene künftig von Kemptener Gotteshausleuten weder durch Erbschaft, Schenkung noch auf sonstigem Weg liegende Güter in "vnser Grafschaft" erwerben, sondern sich in solchen Fällen mit Geld oder Fahrnis abfinden lassen muss, wobei auf außer Landes gehendes Vermögen nach des Stifts Gewohnheit und Herkommen der Abzug zu entrichten ist. Sollte Hiemer jemals wieder in das Territorium des Fürststifts ziehen, muss er sich dessen Leibherrschaft erneut unterwerfen.
Vollständigen Titel anzeigen
Abt Georg [von Gravenegg-Burchberg], Dechant, Küster und Konvent des Fürststifts Kempten beurkunden, dass sich Hans Hiemer zu Bettelhofen um einen nicht spezifizierten Geldbetrag, dessen Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Namens ihres anvertrauten Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes los, erlauben ihm freien Zug und die Annahme von Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Fürsten, Herren, Städten, Adelspersonen "oder andern", wobei er von ihrer Seite keinerlei Behinderung befürchten muss. Es gilt der Vorbehalt, dass der Freigelassene künftig von Kemptener Gotteshausleuten weder durch Erbschaft, Schenkung noch auf sonstigem Weg liegende Güter in "vnser Grafschaft" erwerben, sondern sich in solchen Fällen mit Geld oder Fahrnis abfinden lassen muss, wobei auf außer Landes gehendes Vermögen nach des Stifts Gewohnheit und Herkommen der Abzug zu entrichten ist. Sollte Hiemer jemals wieder in das Territorium des Fürststifts ziehen, muss er sich dessen Leibherrschaft erneut unterwerfen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3064
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1570 September 26
21,4 x 30,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Fürststift Kempten
Empfänger: Hans Hiemer
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Hans Hiemer
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Hiemer, Hans
Kempten, Georg von Grafeneck-Burgberg; Fürstabt, -1571
Bettelhofen : Herlazhofen, Leutkirch RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe (Bestand)
- Leibeigenschaftsbriefe (Gliederung)
- 1550-1599 (Gliederung)