Die Anwälte und Räte der Herzöge Wilhelm [IV.] und Ludwig [X.] von Bayern in Landshut entscheiden im Streit zwischen Wolfgang Pusch von Vilshain und Sigmund Kastner von Hainsbach, Ritter, um den Hof Gunting (?) (Gaunging) in der Hofmark Hainsbach, auf dem Pusch eine gesonderte Hofmark haben wollte: Pusch soll weiterhin die Scharwerk, Steuer und anleg auf seinem Hof in Hainsbach ohne Einrede des Kastners haben. Nachdem Pusch die Hofmark nicht als ihm gehörig erweisen konnte, sollen die Kostenforderungen beider Seiten gegenseitig aufgehoben sein. S: Herzöge Wilhelm [IV.] und Ludwig [X.] von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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