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Herzog Ulrich von Württemberg bestätigt den durch Meister Konrad Plenderer, Kustos des Stifts zu Stuttgart, Sebastian Welling daselbst und Jörg Gabler, Vogt zu Kirchheim, ausgehandelten Vertrag zwischen dem Kloster und der Stadt Kirchheim, wonach das Kloster der Stadt jährlich 3 lb 12 ß h Steuer zu geben hat. Der Garten des Klosters, genannt die neue Wiese, hat Gartenrecht und soll vom Viehtrieb der Stadt verschont bleiben. Das Kloster darf kein Vieh auf die städtische Weide am Wangenbach treiben lassen, und der Stadt wird untersagt, ihr Vieh beim Westerbach oder den Höfen darauf, wohin das Kloster vor einiger Zeit drei Maier gesetzt hat, zu weiden. Beide Parteien sind berechtigt, den Viehtrieb unter einem gemeinsamen Hirten zu kündigen. Der Planckenacker gehört der Stadt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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