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Berthold, Graf von Henneberg, Dietrich (Dietz) von Thüngen zu
Reußenberg (Rewszenberge), Hofmeister des Erzbischofs von Mainz, sowie
Konrad von Ma...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
1486 Februar 28
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 3 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum in opido regali Frannckfurt am letsten tage des monden Februarii nach Cristi unnsers lieben Herrn gepurt tausent vierhundert und im sechsundachtzigstem iaren
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Berthold, Graf von Henneberg, Dietrich (Dietz) von Thüngen zu Reußenberg (Rewszenberge), Hofmeister des Erzbischofs von Mainz, sowie Konrad von Mansbach, Edelknecht, bekunden, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda und Erzkanzler der römischen Kaiserin oder Königin, am vergangenen Samstag in Frankfurt [1486 Februar 25] (am nechsten verganngen Sampstage das ist gewest der funffundzwentzigst tagk des monden Februarii hie zu Franckfurt) vom römischen Kaiser [Friedrich III.] die Regalien empfangen hat. Es wird bekundet, dass der Abt den Ausstellern berichtet hat, dass ihn untere Amtsleute des Heiligen Römischen Reichs gebeten hätten, ihnen auf seinen Regalienempfang hin, wie es die goldene Bulle Kaiser Karls IV. vorschreibt, die ihnen geschuldete Gerechtigkeit zu geben, worauf er ihnen geantwortet hätte, dass er und sein Kloster hiervon befreit seien und er sich deshalb weigere. Daraufhin hätten sich die Amtsleute auf ihre Oberherren, die Kurfürsten, von denen sie ihre Ämter zu Lehen haben, berufen und darauf bestanden, dass der Abt den Kurfürsten seine Freiheiten vorbringen möchte und die Amtsleute anschließend von ihren Herren unterrichtet werden sollten. Erst dann wollten sie von ihm ablassen. Der Abt von Fulda ist darauf persönlich nach Frankfurt gekommen und den drei Kurfürsten- Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern und Erztruchsess des Heiligen Römischen Reichs, Ernst, Herzog von Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf von Meißen und Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches, sowie Albrecht, Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer des Heiligen Römischen Reichs, Herzog von Stettin, von Pommern und der Kaschubei (Cassuben), Burggraf von Nürnberg und Fürst von Rügen - gegenüber getreten (anganngen) und hat den Kurfürsten und ihren Unteramtsleuten die Bullen und Privilegien seines Klosters gezeigt. Mit diesen Privilegien, die lange vor der Bulle Kaiser Karls IV. gewährt wurden, kann sich ein Fürst von seiner Verpflichtung, sich gemäß seiner Lehenverleihung in Rechtsangelegenheiten an die zuständige kaiserliche Gerichtsstelle zu wenden, entbinden. Es wird bekundet, dass der Abt den zwei Kurfürsten, dem Pfalzgraf Philipp und Herzog Ernst von Sachsen, die entsprechenden Punkte seiner Freiheit vorlesen ließ und daraufhin alle drei Kurfürsten gebeten hat zu verfügen, ihn von der gestellten Anforderung zu lösen. Nach einer Bedenkzeit hätten der Pfalzgraf und der Herzog von Sachsen erklärt, dass sie den Abt von Fulda und das Kloster nicht mehr wegen dieser Forderung beschweren möchten und davon auch ihre Unteramtleute unterrichten würden. Es wird bekundet, dass der Markgraf [Albrecht von Brandenburg] seinen Unteramtmann, [Philipp] von Weinsberg, zu sich gerufen und ihm mitgeteilt hat, dass er die Bullen und Privilegien nicht hören will, sondern dass es ihm genügt, darüber mündlich unterrichtet zu werden und dass er dem Abt von Fulda dessen Rechten nicht absprechen will. Der von Weinsberg soll wie die beiden anderen Kurfürsten verfahren. Daraufhin hat sich der Abt von Fulda bedankt, dass alle Anwesenden erschienen sind. Handlungs- und Ausstellungsort: Frankfurt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Berthold, Graf von Henneberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dietrich, Graf von Thüngen zum Reußenberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad von Mansbach, Edelknecht
Der Erzkämmerer Albrecht [1470-1486], Markgraf von Brandenburg, stirbt schwerkrank noch während des Frankfurter Reichstags 1486 März 11.
Vgl. auch Nr. 1208.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.