Urfehde Nr. 250
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7326
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1561 April 30
Regest: Jacob Krautt von Nürtingen bekennt, dass er sich mit Agnesa Yedeller zu Reutlingen, der Tochter der Schwester seines Vaters, in Hurerei und schändliche Unzucht begeben hat, was nicht allein vor Gott und der Welt sträflich ist, sondern auch als Blutschande angesehen werden kann. Als sie von ihm schwanger geworden war, wurden er und sie vom Rat zu Reutlingen ins Gefängnis gelegt und eine Zeitlang darin behalten. Sie wollten die Wahrheit und die Handlung widersprechen (= leugnen) und nicht bekennen. Insonderheit hat Agnesa vorgegeben, das Kind sei von Caspar Glaser und nicht von ihm. Krautt selber erklärte den Verordneten des Rats, man lege ihn als Unschuldigen daher, und sagte mit Drohworten, er werde mit der Zeit sich umsehen, wie er es gegen den Rat einkomme (d.h. gegen den Rat eine gerichtliche Klage anbringe). Damit hat er frevelich und betrüglich gehandelt. Denn er hat die Agnesa Yedeller geschwängert. Durch diese unehrbare Misshandlung (= Vergehen) hätte er eine schwere peinliche Leibesstraf verdient, die ihm die Herrn zu Reutlingen widerfahren lassen wollten. Aber auf seine Bitte um Gnade haben sie ihm die Strenge des Rechts erlassen und ihn des Gefängnisses entledigt. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will auch bei seinem Eid von Stund an (= sofort) aus dem Gebiet der Stadt Reutlingen ziehen und in ewiger Zeit nicht mehr darein kommen ohne alle Gnade und für solche gnädige Straf sein Leben lang Dank sagen. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an die Herren oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er aber diesen Eid und Urfehde nicht hielte, will er heissen und sein ein treuloser und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Marx Nippenburger, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Verweis: vgl. dazu Urfehde Nr. 275 (in der Folge der Urfehden nach Nr. 249)
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Verweis: vgl. dazu Urfehde Nr. 275 (in der Folge der Urfehden nach Nr. 249)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ