Abt Erasmus von St. Emmeram verleiht Heinrich Kirchenmair von Oberleierndorf (?) (Obernleidendorff) und seiner Ehefrau Walburga Erbrecht am Hof des Klosters in Hohengebraching mit Ausnahme des Kleinen und Großen Zehnten. Sie und ihre Erben sollen den Hof persönlich bebauen und davon Wisgült und Gattergült sowie rays, Steuer, Vogtei und Scharwerk entrichten. S=A

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...