1.) Zwei freie Hufen arthaftigen Landes, die eine in der Feldmark zu Gertenbach [Stadtteil von Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.], die andere zu Esc...
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Urk. 14, 5918
A I u, Gunther sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe G >> Gr-Gu >> Gunther [genannt Koch]
1574 November 14
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Zwei freie Hufen arthaftigen Landes, die eine in der Feldmark zu Gertenbach [Stadtteil von Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.], die andere zu Escherhausen [Wüstung, Werra-Meißner-Kr.] zwischen Gertenbach und Bischhausen gelegen; 2.) ein freier Siedelhof zu Gertenbach; 3.) ein halber Malter Roggen und ein halbes Lot Geld von einer halben Hufe Land zu Hübenthal [Gehöftgruppe auf der Gemarkung Berlepsch-Ellerode, Stadt Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.], die ehemals Hans Otte (Othe) innehatte; 4.) ein halber Malter Roggen und ein halbes Lot Geld von einer Hufe Land zu Gertenbach, die ehemals die alte Wenige innehatte; 5.) anderthalb Scheffel Roggen und zehn Pfennige von einer Hufe Land, die ehemals Kluen innehatte; 6.) sechs Metzen Korn zu Gertenbach von dem heiligen Land, die die Vormünder zu Gertenbach geben; 7.) ein halber Malter Roggen und ein halbes Lot Geld von einer Hufe Land, die Hermann Otte innehat; 8.) zwei Stiegen Eier, zwei Hähne und ein Lot Geld von der Obermühle zu Gertenbach; 9.) ein Drittel des Zehnts zu Unterrieden [Stadtteil von Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.]. Die Gunther zu Bockenem (Bockelem) haben ihren Anteil an dem Lehen an die Gunther zu Witzenhausen verkauft. [Ehemals Lehen der von Plesse]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Magister Johann Uloth, Kanzleisekretär
Vermerke (Urkunde): Siegler: Magister Johann Uloth, Kanzleisekretär
Belehnte/r: Michael und Wilhelm Gunther zu Witzenhausen, desgleichen Hans Michael, Bernhard, Gunter und Alexander Gunther, Söhne des verstorbenen Gunter Gunther genannt Koch zu Witzenhausen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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