Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bestätigen und beurkunden auf Ersuchen von Propst Johannes (II., gen. Mann) und dem Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen, dass dieselben die den Erben des Martin Kupferschmid verpachtet gewesene Hammerschmiede vor dem Glöckler Tor auf den Wengen wegen schuldig verbliebener Pachtzinsen in Höhe von 14 fl rh zu Recht vergantet und gegen Übernahme dieser Schuld und der daraus erwachsenen Kosten mit allen Rechten und sonstigem Zubehör dem Ulmer Bürger Caspar Weiss verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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