Klage des Johan Borse ./. Philipp Nortarp (Natarp), Salzstraße. Die Witwe Bäcker Johan Borse, geb. Margarete von Sost auf dem Spiekerhof war die Mutter des Klägers und die Großmutter des Beklagten. Sie hat dem Beklagten einen Rentbrief über 100 Thaler geschenkt unter der Bedingung, dass er sie verpflegen und sich dankbar erweisen würde. Da der Beklagte sich undankbar gezeigt hat, hat sie durch notarielle Zustellung und in ihrem Testament die Schenkung widerrufen. Als ihr Erbe fordert jetzt der Kläger den Rentbrief zurück.
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Klage des Johan Borse ./. Philipp Nortarp (Natarp), Salzstraße. Die Witwe Bäcker Johan Borse, geb. Margarete von Sost auf dem Spiekerhof war die Mutter des Klägers und die Großmutter des Beklagten. Sie hat dem Beklagten einen Rentbrief über 100 Thaler geschenkt unter der Bedingung, dass er sie verpflegen und sich dankbar erweisen würde. Da der Beklagte sich undankbar gezeigt hat, hat sie durch notarielle Zustellung und in ihrem Testament die Schenkung widerrufen. Als ihr Erbe fordert jetzt der Kläger den Rentbrief zurück.
B-C Civ, 236
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
(1595) 1605-1609
Darin: Anlage, Original: „Pfandzettul, Immissoriale und executoriale“ des Stadtrichters Dr. Goddert Leistinck vom 19.9. 1595. Dieser bezeugt folgendes: Erben des Johan Borse haben eine Hypothek von 100 Th. auf dem Hause des Berndt Borse, des Sohns des Johan Borse. Das Haus liegt zwischen den Brücken an der Steinbrücke. Die Erben haben die Hypothek eingeklagt und Urteil erhalten; sie sind dann ermächtigt worden, das Haus dreimal an Markttagen feilzuhalten und in Bürgerhände zu verkaufen. Das ist geschehen. Beim 1. Male waren als Zeugen hinzugezogen: Steffan Hoveman und Johan Rogge, beim 2. Mal Jost Honloe und Berndt Leistman, beim 3. Mal Konrad von der Wick und Johan Polgest. Beim 3. Male hat Johan Rogge das Haus gekauft für 155 Th. Dem Berndt Borse ist dann durch den Gerichtsboten bedeutet, dass er binnen Monatsfrist das Haus räumen oder mit 155 Th. einlösen müsse. Letzteres hat er nicht getan, Rogge ist daher Eigentümer des Hauses und Berndt Borse wird herausgesetzt. Dieses Verfahren entspricht dem alten Herkommen. Zeugen: Henrich Schröder und Berndt Scholver, Standgenoten des Gerichts.
Enthält: Als Zeugen werden genannt: 1. Arnold Pane, 50 J. alt; 2. Frau Kaspar Blome, geb. Hilla Hovemans, 53 J. alt; 3. Lederkramer Berndt Bertenhoff, 50-60 J. alt; 4. Katharina Veltmans gen. Heggemans, gebürtig aus Münster, Magd des Herman Moderson, 21 J. alt; 5. Herrenbäcker Johan Engelberting, 44 J. alt; 6. Frau Berndt Lindeman, geb. Katharina Witte, 33 J. alt; 7. Gertrud Schaepman, 22 J. alt. Erwähnt werden Agatha Borse, Mutter des Beklagten; Herman Nortarp; Henrich Lindeman.
Enthält: Als Zeugen werden genannt: 1. Arnold Pane, 50 J. alt; 2. Frau Kaspar Blome, geb. Hilla Hovemans, 53 J. alt; 3. Lederkramer Berndt Bertenhoff, 50-60 J. alt; 4. Katharina Veltmans gen. Heggemans, gebürtig aus Münster, Magd des Herman Moderson, 21 J. alt; 5. Herrenbäcker Johan Engelberting, 44 J. alt; 6. Frau Berndt Lindeman, geb. Katharina Witte, 33 J. alt; 7. Gertrud Schaepman, 22 J. alt. Erwähnt werden Agatha Borse, Mutter des Beklagten; Herman Nortarp; Henrich Lindeman.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:09 MEZ
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