Eva und Johann zu Limpurg verschreiben Georg Hermann zu Hall einen jährlichen Zins von 60 fl. für eine Schuld von 1200 fl. Unterpfand: Zehnten aus den Gütern zu Mittelbronn, Ottenriedt, Kemnaten und Seifertzhofen. Eine Papierurkunde beiliegend, vom gleichen Tage: Vergünstigung der Aussteller an den Gläubiger betreffend Kündigungsrecht desselben nach 4 Jahren. Or. Pap.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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