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Friedberg: (B) König Karl bestätigt der Stadt Friedberg alle Privilegien Kaiser Ludwigs (1349 Juni 7); (A) Kaiser Ludwig gebietet der Stadt Friedb...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen >> 6 Orte, Buchstabe F >> 6.13 Friedberg
1337 Juli 4 A und B / 1349 Juni 7
Friedberg, Stadt
Original, Pergament, undatiertes Vidimus, Siegel nicht mehr vorhanden
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedberg: (B) König Karl bestätigt der Stadt Friedberg alle Privilegien Kaiser Ludwigs (1349 Juni 7); (A) Kaiser Ludwig gebietet der Stadt Friedberg, dass ihre Bürger keinem anderen Herrn dienen oder zinsen sollen (1337 Juli 4). Undatiertes Vidimus des Heinrich, natus Conradi von Dillenberg und Petrus dictus Qwedenbaum
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: (A) vgl. auch A 3 Nr. 111/88
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Zu (B) Foltz: Friedberger Urkundenbuch, Bd. I, nr. 397; Zu (A) Foltz: Friedberger Urkundenbuch, Bd. I, nr. 311
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.