Evangelisches Bezirksschulamt Waiblingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 370
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Kirchen- und Schulwesens/Kultministerium >> Evangelische Bezirksschulämter
1909-1937 (Va ab 1804)
Vorbemerkung: Das Evangelische Bezirksschulamt Waiblingen wurde aufgrund des Volksschulgesetzes v. 17.08.1909 eingerichtet und war bis zur Neuorganisation der Schulämter aufgrund des Gesetzes v. 21.11.1933, die zum 01.04.1934 vollzogen wurde, für die evangelische Schulaufsicht in den Oberämtern Waiblingen und Marbach zuständig. Vor der Einrichtung des Evangelischen Bezirksschulamts Waiblingen wurde die evangelische Schulaufsicht bis 1865 in den Oberämter Waiblingen und Marbach, die je einen Schulaufsichtsbezirk bildeten, getrennt vom jeweils zuständigen evangelischen Dekan in Waiblingen/Winnenden bzw. Marbach ausgeübt; danach oblag die Aufsicht einem nebenamtlich als Bezirksschulinspektor tätigen Pfarrer des jeweiligen Oberamtsbezirks. Der hier verzeichnete Bestand kam in der Hauptsache 1966 und 1971 über das Staatl. Schulamt Waiblingen ein; rund 30 Büschel wurden als Fremdprovenienzen aus den Ablieferungen der staatl. Schulämter Backnang und Ludwigsburg ausgehoben und hierher gezogen. Die Vorprovenienzen (Dekanatämter Waiblingen/Winnenden und Marbach, Bezirksschulinspektorate Waiblingen, Winnenden und Marbach) wurden in dem Bestand belassen. Beim evangelischen Bezirksschulamt Waiblingen begonnene, nach dem 1.4.1934 fortgeführte Akten wurden dem Bestand FL 200/22, Bezirksschulamt Waiblingen, zugewiesen. Die über das Staatl. Schulamt Waiblingen ebenfalls eingegangenen Personalakten des Evangelischen Bezirksschulamt Waiblingen sind in den Bestand F 380, Personalakten der Lehrer an Volks- und Mittelschulen, eingegliedert worden. Der vorliegende Bestand wurde nach Verordnung und Konzeptverzeichnung durch die Archivinspektoranwärterin R. Pruschek vom Unterzeichneten in der vorliegenden Form geordnet. Ein von R. Pruschek 1970 unter Leitung des Unterzeichneten gefertigtes Repertorium (F 224 W, Evangelisches Bezirksschulamt Waiblingen) wurde dadurch überholt. Der Bestand umfasst 82 Büschel im Umfang von 1,20 lfd. m. Ludwigsburg, September 1972 Dr. Wolfgang Schmierer
82 Büschel (1,2 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ
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