Matthias Eisenburger, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Mingolsheim beurkunden eine Gültverschreibung des Martin Keller und seiner Ehefrau Elisabeth über 50 Gulden gegenüber Johann Ludwig als Kollektor für die Kaplaneipfründe St. Wenzels im Karnerhaus auf St. Bartholomaei-Kirchhof zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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