Mattes Steiner, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Mühlhausen beurkunden eine Gültverschreibung des Stoffel Hartlieb und seiner Ehefrau Magdalena über 100 Gulden gegenüber Bischof Philipp Christoph von Speyer.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...