Walther von Cronberg (Cronbergk), Deutschmeister (Meister teutschs ordenns In Teutschenn und Welschenn landen), und die Brüder Albrecht und Georg, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe), beurkunden, daß sie, nachdem zwischen den A. eine Auseinandersetzung wegen der Beschädigung von Gütern entstanden war, wobei diese Beschädigungen einerseits an Häusern und Schlössern des Deutschen Ordens in Horneck, Mergentheim (Mergetheim), Scheuerberg (Schewerberg), Neuhaus (Newenhaus), Gelchsheim (Geilichsheim), Heuchlingen und Talheim bei Mosbach (Mospach) durch Albrecht, Georg und Wolf Grafen von Hohenlohe, deren Untertanen (ir aigen gerichtbarn und vogtbarn undersassen) und Verwandten angerichtet wurden und andererseits durch Unteranen des Deutschmeisters zu Sulm (=Neckarsulm), Erlenbach und zu Biswang/Beiswangen ? (Bißwangen) den Grafen von Hohenlohe zugefolgt wurden, in dieser Auseinandersetzung einen Vergleich getroffen haben, wobei sich der Deutschmeister die Forderung an die Untertanen [der Grafen von Hohenlohe] in Niedemhall (Nieddemhall) und Künzelsau (Contzelsaw) vorbehält und mit Wolf Graf von Hohenlohe auf einem Gerichtstag zu Heidelberg (Heidelbergk) oder an einem anderen Ort eine gütliche Einigung erreichen will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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