Berufung gegen das Urteil der 2. Instanz vom 19. Nov. 1602, wonach dem Appellaten das Haus Horll (Herl) gemäß dem Laudum oder Schiedsspruch von 1587 einzuräumen sei, bis seine Klage gegenstandslos geworden sei. Es handelt sich um die Bezahlung einer rückständigen Pension von 45 Rtlr. aufgrund einer Pfandverschreibung auf die Güter des Johann auf dem Berg zugunsten des Eberhard von Eickel, Schwiegervaters des Richters Dietrich Reppelmund von Essen, für die gemäß dem Laudum Wolter von Loë zu Knippenburg aufkommen müsse.
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Berufung gegen das Urteil der 2. Instanz vom 19. Nov. 1602, wonach dem Appellaten das Haus Horll (Herl) gemäß dem Laudum oder Schiedsspruch von 1587 einzuräumen sei, bis seine Klage gegenstandslos geworden sei. Es handelt sich um die Bezahlung einer rückständigen Pension von 45 Rtlr. aufgrund einer Pfandverschreibung auf die Güter des Johann auf dem Berg zugunsten des Eberhard von Eickel, Schwiegervaters des Richters Dietrich Reppelmund von Essen, für die gemäß dem Laudum Wolter von Loë zu Knippenburg aufkommen müsse.
AA 0627, 3485 - L 696/2411
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1603 - 1662 (1587 - 1658)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dietrich von Loë zu Knippenburg (Stadt Bottrop), seit 1621 seine Witwe Helene von Heiden, 1622 verheiratete von Dellwig zur alten und neuen Knippenburg, seit 1657 Rorich Sander von Dellwig, Besitzer des Hauses Knippenburg, Maria Elisabeth von Dellwig, Gattin des Marschalls Dobbe, Katharina Anna von Dellwig, Erbin zu Hecket, und verheiratet mit Hans Georg von Bellinghausen zu Bernsau, (Bekl.: Wolter von Loë zu Knippenburg) Beklagter: Junker Johann auf dem Berg zu Ripshorst (Stadt Oberhausen) und zu Essen, seit 1619 Johann von Vittinghoff gen. Schell als Gatte der Almut auf dem Berg und deren Schwestern Anna Maria, Margaretha, Lutgard, Elbrecht und Sibylla Elisabeth auf dem Berg, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Gödelmann 1603 - Lic. Guilelmus Fabricius 1622 - Lic. Johann Hansen 1658 - Subst.: Dr. Johann Rolemann (4) Prokuratoren (Kl.): Subst.: Dr. Johann Niklaus Hoen Prokuratoren (Bekl.): Lic. Anton Streitt 1603 - Lic. Dietrich Dülman 1622 - Lic. Bernhard Henning 1657 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Richter Dietrich Reppelmund von Essen 1589 - 2. Bürgermeister und Rat der Stadt Essen 1589 - 1602 - 3. RKG 1603 - 1662 (1587 - 1658) Beweismittel: Zeugenrotulus von 1596 (Q 5, 6 und 8). Laudum von 1587 zwischen Kaspar Lipperheide zum Bermen, Johann auf dem Berg zu Ripshorst und Konsorten einerseits und Wolter von Loë zu Knippenburg samt seinen Kindern andererseits über den Besitz des Hauses Horll und die Erbschaft der verstorbenen Maria von Bodelschwingh, Witwe des Knippenburg von Loë (200-204). Beschreibung: 4,5 cm, 259 Bl., lose; Q 1 - 20.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:15 MESZ