Paulin Küchel und Ehefrau Anna Rotenhüslerin bekennen, daß ihnen Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, einen Hof in Nessenreben verliehen hat. Sie müssen ihn in gutem Zustand halten, dürfen ihn nicht schlaizen, veräußern oder belasten. Jährlich zu Martini entrichten sie an Zins und Hubgeld 2 lb d und 2 Scheffel Hafer, namentlich von 1 1/2 Jauchert Acker, 2 Jauchert Acker genannt "Rogken" oder "Ragken" Acker und der Wiese nächst am Hof. Von den 2 Jauchert Acker im Brunnenesch brauchen sie nichts zu geben, doch sollen sie diese jährlich bzw. wenn es nötig ist auf eigene Kosten einfrieden. Sie dürfen 6 Stück Hauptvieh und 2 Schweine haben, die der Hirte des Klosters halten soll wie das andere Klostervieh. Wenn man Korn im Stadel drischt, erhalten die Aussteller das dabei anfallende Stroh und "brüg". Der Hof fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen sowie wenn sie flüchtig und ungehorsam sind. Er ist dann mit Dritteil und Heurichte zurückzulassen.
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Paulin Küchel und Ehefrau Anna Rotenhüslerin bekennen, daß ihnen Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, einen Hof in Nessenreben verliehen hat. Sie müssen ihn in gutem Zustand halten, dürfen ihn nicht schlaizen, veräußern oder belasten. Jährlich zu Martini entrichten sie an Zins und Hubgeld 2 lb d und 2 Scheffel Hafer, namentlich von 1 1/2 Jauchert Acker, 2 Jauchert Acker genannt "Rogken" oder "Ragken" Acker und der Wiese nächst am Hof. Von den 2 Jauchert Acker im Brunnenesch brauchen sie nichts zu geben, doch sollen sie diese jährlich bzw. wenn es nötig ist auf eigene Kosten einfrieden. Sie dürfen 6 Stück Hauptvieh und 2 Schweine haben, die der Hirte des Klosters halten soll wie das andere Klostervieh. Wenn man Korn im Stadel drischt, erhalten die Aussteller das dabei anfallende Stroh und "brüg". Der Hof fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen sowie wenn sie flüchtig und ungehorsam sind. Er ist dann mit Dritteil und Heurichte zurückzulassen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 448
fasc. 052 n. 03
B 522 II U 0358
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1477 Februar 7 (am fritag nach Unser lieben Frawen tag Liechtmesse)
21 x 32,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Paulin Küchel und Ehefrau Anna Rotenhüslerin
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Heinrich von Schellenberg von Wasserburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Heinrich von Schellenberg von Wasserburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Küchel, Anna
Küchel, Paul
Rotenhüsler, Anna
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Nessenreben : Weingarten RV
Nessenreben : Weingarten RV; Einwohner
Nessenreben : Weingarten RV; Flurstücke
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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