Paulin Küchel und Ehefrau Anna Rotenhüslerin bekennen, daß ihnen Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, einen Hof in Nessenreben verliehen hat. Sie müssen ihn in gutem Zustand halten, dürfen ihn nicht schlaizen, veräußern oder belasten. Jährlich zu Martini entrichten sie an Zins und Hubgeld 2 lb d und 2 Scheffel Hafer, namentlich von 1 1/2 Jauchert Acker, 2 Jauchert Acker genannt "Rogken" oder "Ragken" Acker und der Wiese nächst am Hof. Von den 2 Jauchert Acker im Brunnenesch brauchen sie nichts zu geben, doch sollen sie diese jährlich bzw. wenn es nötig ist auf eigene Kosten einfrieden. Sie dürfen 6 Stück Hauptvieh und 2 Schweine haben, die der Hirte des Klosters halten soll wie das andere Klostervieh. Wenn man Korn im Stadel drischt, erhalten die Aussteller das dabei anfallende Stroh und "brüg". Der Hof fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen sowie wenn sie flüchtig und ungehorsam sind. Er ist dann mit Dritteil und Heurichte zurückzulassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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