Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er die Brüder Heinrich und Bernhard Mauchenheimer von Zweibrücken (Zweinbrucken), Söhne des Matthias (Mathisen), auf Lebtag zu Dienern aufgenommen hat. Die Brüder sollen dem Aussteller, seinem Sohn Philipp und ihren kurfürstlichen Erben in allen Geschäften und gegen jedermann dienen. Wenn der Pfalzgraf sie erfordert, sollen beide oder einer mit zwei weiteren (salbdrit), darunter ein Knabe, gewappnet aufwarten. Ihre Schlösser und Anteile mag der Fürst gegen jedermann unter Wahrung der Burgfriedensverträge gebrauchen. Die Brüder haben Treue und Hulde gelobt und geschworen. Für den Dienst soll jeder von ihnen jährlich 30 Gulden vom pfalzgräflichen Kammermeister gegen Quittung erhalten. Im Dienst stehen ihnen Kost, Futter, Nägel und Eisen zu. Abgegangene Pferde oder reisigen Schaden will ihnen der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung sollen beide Parteien den Entscheid über Schadensersatz dem fürstlichen Hofmeister und Marschall anheimstellen. Ihr Dienstjahr soll zu Mittfasten [Sonntag Laetare] beginnen und enden.