Hans Scherer, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Thoman Becherholz und seiner Ehefrau Elisabeth über 10 Gulden gegenüber Hans Walter und Martin Zimmermann als Verwaltern des von Bischof Eberhard von Speyer beschlagnahmten Vermögens des Wiedertäufers Hans Reinlin (Reinling, Rheinlin) von Zeutern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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