Kläger: Johann Möller, Seidenkrämer und fürstlich holsteinischer "Commissarius" in Hamburg, zeitweilig in Kiel und Eutin wohnhaft (Beklagter).- Beklagter: Johann Gerdt Burmeister als Erbe des Johann Christoph Bergmann, Kaufmann in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagte Magdalena Möller, geb. Öhlmann, Witwe des Giese Möller, Seidenkrämer und fürstlich holsteinischer "Commissarius", in Hamburg, Kiel und Eutin sowie ihr Kurator Rudolph Pauli in Kiel.- Streitgegenstand: Citationis .. cum compulsorialibus, nunc (1730) citationis ad reassumendum; Ablehung der "restitutio in integrum" nach Scheitern der Revision vor dem Obergericht in einem Streit um das Legen einer Wache in das Haus des Klägers, um die Eröffnung eines Arrest- und Konkursverfahrens gegen Johann und Giese Möller und um die Auflösung der Handlungsgesellschaft Bergmann & Möller; Hinweis der Nebenbeklagten, dass sie sich der Klage ihres Schwagers Johann Möller trotz dessen entgegenstehender Behauptung nicht anschließe
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Kläger: Johann Möller, Seidenkrämer und fürstlich holsteinischer "Commissarius" in Hamburg, zeitweilig in Kiel und Eutin wohnhaft (Beklagter).- Beklagter: Johann Gerdt Burmeister als Erbe des Johann Christoph Bergmann, Kaufmann in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagte Magdalena Möller, geb. Öhlmann, Witwe des Giese Möller, Seidenkrämer und fürstlich holsteinischer "Commissarius", in Hamburg, Kiel und Eutin sowie ihr Kurator Rudolph Pauli in Kiel.- Streitgegenstand: Citationis .. cum compulsorialibus, nunc (1730) citationis ad reassumendum; Ablehung der "restitutio in integrum" nach Scheitern der Revision vor dem Obergericht in einem Streit um das Legen einer Wache in das Haus des Klägers, um die Eröffnung eines Arrest- und Konkursverfahrens gegen Johann und Giese Möller und um die Auflösung der Handlungsgesellschaft Bergmann & Möller; Hinweis der Nebenbeklagten, dass sie sich der Klage ihres Schwagers Johann Möller trotz dessen entgegenstehender Behauptung nicht anschließe
211-2_M 53 Teil 2
M 3177
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> M
1684-1732
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Conrad Franz von Steinhausen (1722), Dr. Georg Melchior Hofmann (junior) (1730). Beklagter: Dr. Johann Goy. Nebenbeklagter: Dr. Johann Rudolph Sachs (1725). (6) 1. Reichskammergericht 1722-1732.- Darin: Aktenstücke aus Prozessen der Parteien vor dem Niedergericht, dem Obergericht und Gerichten in Eutin, Glückstadt, Kiel und Kopenhagen 1717-1721; Gesellschaftervertrag von 1684 zwischen Johann Möller und Johann Christoph Bergmann; Bilanz, Obligationen und Auszüge aus den Geschäftsbüchers 1688-1718; Urkunde von 1717 über die Ernennung des Klägers zum "Commissarius" durch Christian August, Herzog von Schleswig und Holstein; vom Reichskammergericht angeforderter Bericht von 1722 des Rats über die strittige Sache.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11264 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ