Oberlin Kneller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Veit Dürr und seiner Ehefrau Veronika über 20 Gulden gegenüber Hans Walter und Martin Zimmermann, verordneten Schaffnern der Kinder des verstorbenen Wiedertäufers Hans Reinling (Rheinlin, Rheinlin).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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