Mutter und Schwestern der Klause zu St. Michael zu Ravensburg verleihen mit Zustimmung ihres Vogts Jakob Gäldrich von Sigmarshofen, Bürgermeister zu Ravensburg, Veit Wern zu Unterurbach und seiner Ehefrau Apollonia Bendlin auf Lebenszeit Hof und Gut in Unterurbach. Das Gut hatten zuvor Werns Eltern, Sebastian Wern und Ursula Müllerin, inne. Zu ihm gehören 9 1/2 Jucherten Acker in den Eschen Hinter der Halden, Hinter dem Löchlin und Hinter dem Pombühel. Dazu kommen 5 Jucharten Acker, die vom Kloster Weingarten aufgrund einer besonderen Urkunde in das Gut gelegt wurden. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen vom Gut, insbesondere dem zugehörigen Wald, nichts weggeben. Jährlich reichen sie zu Martini 9 Scheffel Vesen, 7 Scheffel Hafer, 2 lb d Heugeld, alles in Ravensburger Maß und Währung, 100 Ostereier, 10 Hühner, 1 Fasnachthenne, 1 Streichen Roterbsen, 6 Reisten halb Werg, halb Hanf. Aus den 5 Jucherten Acker, die in das Gut gelegt wurden, entrichten sie dem Spital in Waldsee den Zehnten und dem Kloster Weingarten je 7 Streichen Vesen und Hafer. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorn zurückgelassen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Zimmersteuer oder sonstigen Aufwendungsersatz.
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Mutter und Schwestern der Klause zu St. Michael zu Ravensburg verleihen mit Zustimmung ihres Vogts Jakob Gäldrich von Sigmarshofen, Bürgermeister zu Ravensburg, Veit Wern zu Unterurbach und seiner Ehefrau Apollonia Bendlin auf Lebenszeit Hof und Gut in Unterurbach. Das Gut hatten zuvor Werns Eltern, Sebastian Wern und Ursula Müllerin, inne. Zu ihm gehören 9 1/2 Jucherten Acker in den Eschen Hinter der Halden, Hinter dem Löchlin und Hinter dem Pombühel. Dazu kommen 5 Jucharten Acker, die vom Kloster Weingarten aufgrund einer besonderen Urkunde in das Gut gelegt wurden. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen vom Gut, insbesondere dem zugehörigen Wald, nichts weggeben. Jährlich reichen sie zu Martini 9 Scheffel Vesen, 7 Scheffel Hafer, 2 lb d Heugeld, alles in Ravensburger Maß und Währung, 100 Ostereier, 10 Hühner, 1 Fasnachthenne, 1 Streichen Roterbsen, 6 Reisten halb Werg, halb Hanf. Aus den 5 Jucherten Acker, die in das Gut gelegt wurden, entrichten sie dem Spital in Waldsee den Zehnten und dem Kloster Weingarten je 7 Streichen Vesen und Hafer. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorn zurückgelassen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Zimmersteuer oder sonstigen Aufwendungsersatz.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1332
12459
B 522 II U 1242
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1563 März 20 (den zwainzigisten tag des monats Martii)
28,4 x 48,9 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Mutter und Schwestern der Klause zu St. Michael zu Ravensburg
Empfänger: Veit Wern zu Unterurbach und Ehefrau Apollonia Bendlin
Siegler: Jakob Gäldrich von Sigmarshofen, Bürgermeister zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Empfänger: Veit Wern zu Unterurbach und Ehefrau Apollonia Bendlin
Siegler: Jakob Gäldrich von Sigmarshofen, Bürgermeister zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Bendlin, Apollonia
Gäldrich von Sigmarshofen, Jakob, Bürgermeister
Müller, Ursula
Wern, Apollonia
Wern, Ursula
Wern, Veit
Bad Waldsee RV; Heilig-Geist-Spital
Ravensburg RV; Bürgermeister
Ravensburg RV; Klause St. Michael, Mutter und Schwestern
Ravensburg RV; Klause St. Michael, Vögte und Pfleger
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Sigmarshofen : Grünkraut RV; Einwohner
Unterurbach : Mittelurbach, Bad Waldsee RV
Unterurbach : Mittelurbach, Bad Waldsee RV; Einwohner
Unterurbach : Mittelurbach, Bad Waldsee RV; Flurstücke
Weingarten RV; Kloster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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