Wilhelm Schenk von Geyern beurkundet, dass er von Prior Johann und dem Konvent des Klosters zu Rebdorf einige Dörfer und Leute erhalten und mit Gericht und Vogtei unter seinen Schutz und Schirm aufgenommen hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...