Kurfürst Johann Georg I. bekennt, dass er Hans von Einsiedel und seine rechtmäßigen Erben mit Schloss, Stadt und Vorwerk Lobstädt (Lobschwiz) in der Pflege Borna einschließlich aller näher bestimmten Rechte sowie mit weiteren näher bestimmten Flecken, Dörfern und Zinsen als Mannlehen belehnt. Mit allem soll es so gehalten werden, wie es die Familie von Einsiedel seit Generationen hält. Mitbelehnt sind sein Bruder Hans Haubold, sein Neffe Heinrich Abraham, deren rechtmäßige Erben und die Vettern Georg Heinrich, Hildebrand, Abraham, Heinrich Hildebrand, Hildebrand sowie Haubold von Einsiedel und deren rechtmäßige Erben. Die Erbfolge wird nach der Sippzahl bestimmt. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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