Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Bartholomäus Dumlin, Kaplan zu Heimsheim (Heimß-), in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, Bartholomäus bis auf Widerruf zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Angenlegenheiten gegen seine geistliche Oberen sind ausgenommen. Für den Schirm soll Bartholomäus jährlich zu St. Gallustag [16.10.] 1 Gulden Schirmgeld geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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