Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen verleiht dem Otto von Dieskau, Sohn des früheren Kammerherrn Otto von Dieskau, Schloss und Stadt Finsterwalde mit den Dörfern Tanneberg, Massen, Lindthal, Betten, Lichterfeld, Nehesdorf und Naundorf mit allen Rechten, wie sie bereits sein Großvater Otto von Dieskau und sein Vater durch Verleihung der früheren Kurfürsten von Sachsen (Heinrich der Fromme, Moritz, August, Christian I. und Christian II.) besaßen, zu Lehen, legt die späteren Erbansprüche seiner Söhne Otto, Rudolf und Dietrich von Dieskau fest und regelt die weitere Erbfolge in deren Todesfall. Zeugen: Kurfürstlicher Rat Wolff von Lüttichau zu Kmehlen, Joachim von Dölau zu Ruppertsgrün und Liebau, Dr. jur. Gabriel Tünzell, Dr. jur. Georg Jakob Reich, Gottfried Bernhard vom Ende, Friedrich Mezsch zu Reichenbach, Dr. jur. Johann Pris und Kaspar von Ponigkau zu Groitzsch. den Neun vndt Zwanzigsten Monatstagk Aprilis nach Christi Vnsers Erlösers Geburth Im Sechtzehnhundert Zwey vnd Zwanzigsten Jahre;. Dreßden. Großes Reitersiegel. Unterschrift des Kurfürsten am Pressel