Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinem Landschreiber zu Heidelberg Hans Berger, dass er die Einwohner und Angehörigen von Weingarten ihrer Gelübde und Eide gegenüber dem Pfalzgrafen ledig zählen. Dieser hatte den Burgstadel und Dorf mit allen Leuten, Gütern und Zugehör an Markgraf Christoph I. von Baden verkauft. Die Weingartener sollen nun dem Markgrafen zugewiesen werden, dem sie zu huldigen haben, wie es die Kaufverschreibung ausweist und wie sie bisher gegenüber dem Pfalzgrafen pflichtig gewesen sind.