Geologisches Landesamt (Bestand)
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Geologisches Landesamt
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 2 Abteilung II: Neuere Bestände >> 2.11 Umwelt, Verbraucherschutz, Gesundheit >> 2.11.2 Nachgeordneter Bereich >> 2.11.2.1 Umwelt, Verbraucherschutz >> 2.11.2.1.1 Geologisches Landesamt
1894-2007
Vorwort: Die systematische Untersuchung Bayerns in naturwissenschaftlich-landeskundlicher Hinsicht, die bayerische "Geognosie" beginnt um die Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem Regierungsantritt König Maximilians II. Bereits 1849 wurde hierzu eine Kommission eingesetzt, deren Zweckmäßigkeit der Landtag 1849/59 bestätigte und die 1850 als "Geognostische Landesuntersuchung" der damaligen obersten Bergbaubehörde, der General-Bergwerks- und Salinenadministration, angegliedert wurde. Leiter dieses Unternehmens war der Geologe Carl Wilhelm Gümbel, der dieses Unterfangen mit großem Nachdruck bezüglich der Feldaufnahmen und der wissenschaftlichen Kartierung vorantrieb. Nach Trennung der Hoheitsverwaltung des Bergwesens von der staatlichen Betriebsverwaltung der Bergwerke und Salinen im Jahr 1869, blieben die geologischen Untersuchungsaufgaben bei der Hoheitsverwaltung; die "Geognostische Landesuntersuchung" kam als "Geognostische Abteilung" an das neugegründete Oberbergamt, deren Leitung dem Oberbergrat Carl Wilhelm Gümbel übertragen wurde. Die etatmäßig selbständige und nur aus verwaltungstechnischen Gründen dem Oberbergamt angegliederte "Geologische Abteilung des Oberbergamtes" wurde im Jahr 1923 in ein Referat des Oberbergamtes umgewandelt. Nunmehr hatte der Präsident des Oberbergamtes die Leitung inne, der Referatsleiter traf nur noch in wissenschaftlichen Fragen eigenständige Entscheidungen. Im Zuge der Autarkiebestrebungen des Dritten Reiches traten die praktisch-geologischen Aufgaben zur Auffindung von verwertbaren Lagerstätten wieder stark in den Vordergrund. Im Zuge dieser Entwicklungen kam es im Jahr 1935 zur Gründung einer "Bodenkundlichen Untersuchungsstelle" beim Oberbergamt, die umfangreiche Bodenkartierungsaufgaben wahrnahm. Ferner liefen hier die Ergebnisse der Reichsbodenschätzung zusammen, was sich vor allem darin manifestierte, dass die Bodenkundliche Untersuchungsstelle seit dem 18. April 1935 sämtliche im Deutschen Reich genommenen Bodenproben in ihrem Labor zu untersuchen hatte. Am 1. April 1939 wurden sämtliche geologische Landesanstalten zu einer Reichsstelle für Bodenforschung (seit 1941: Reichsamt) zusammengefasst, wobei die bisherigen Landesanstalten als Zweigstellen erhalten blieben. Verwaltungsmäßig waren sie der Reichsstelle für Bodenforschung in Berlin unterstellt, die auch die Richtlinien für die Tätigkeit der Zweigstellen erteilte, Stellenbesetzungen und Versetzungen vornahm. Die Verreichlichung der Bodenkundlichen Untersuchungsstelle bedeutete auch eine verwaltungsmäßige Trennung vom Bayerischen Oberbergamt. Nunmehr dominierte die bodenkundliche und wasserwirtschaftliche Gutachtertätigkeit in Fragen der Rohstoffbeschaffung völlig.
Während des Krieges musste das Amt schwere Verluste hinnehmen; so gingen 1943 der gesamte Kartenverlag, alle bisherigen amtlichen Veröffentlichungen, ein großer Teil der älteren geologischen Karten, die Uraufnahmekarten der Rheinpfalz und der größte Teil der Amtsbibliothek verloren. Auch Teile der Gesteinssammlung sowie mehrere hundert Bodenprofile fielen den Kriegsereignissen zum Opfer. Nach Kriegsende und Auflösung des Reichsamtes erfolgte die erneute Unterstellung der Zweigstelle unter das Oberbergamt durch die amerikanische Militärregierung. 1948 erlangte das Amt die langerstrebte Selbständigkeit als Bayerisches Geologisches Landesamt, das als dem Wirtschaftsministerium unterstellte Oberbehörde in den folgenden Jahren die geologische Kartierung vorantrieb und die gutachtliche Tätigkeit auf das Gebiet der Ingenieurgeologie und die Lagerstättenforschung auf den Bereich der Erdöl- und Erdgasexploration ausdehnte. Da die allgemein-geologischen und besonders die hydrogeologischen, praxisbezogenen Forschungen aufs engste mit den Grundlagen des Umweltschutzes und der Natur- und Landschaftspflege verbunden sind, ging das Landesamt 1971 an das neu geschaffene Ressort für Landesentwicklung und Umweltfragen über. Seit dem 1.8.2005 existiert das Bayerische Geologische Landesamt nicht mehr als eigenständige Behörde, sondern ging zusammen mit dem Landesamt für Umweltschutz, dem Landesamt für Wasserwirtschaft und Teilen des Landesamtes für Arbeitsschutz in dem neugegründeten Landesamt für Umwelt auf. Damit wechselte auch die ministerielle Zuständigkeit: Es wechselte das Ressort hin zum Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Hintergrund war die Konzentration sämtlicher Umweltaufgaben in einer zentralen Behörde.
Überlieferungsbildung
Am 17.5.2006 konnten vom Bayerischen Geologischen Landesamt erstmals seit dessen Bestehen Sachakten aus verschiedenen Sachgebieten ins Bayerische Hauptstaatsarchiv übernommen werden. Es handelt sich vorwiegend um Verwaltungsakten (Jahresberichte, Arbeitsberichte der Mitarbeiter, Geschäftsverteilungspläne), Akten zur geologischen Erforschung der bayerischen Kohleabbaugebiete sowie Akten der Abteilung Bodenkunde und hier wiederum vor allem um Unterlagen zur Reichsbodenschätzung. Nicht mit abgegeben wurde die sogenannte "Altregistratur", also Akten, die sich mit der Entstehungsgeschichte des Geologischen Landesamtes und der frühen geognostischen Erforschung Bayerns befassen. Diese Akten sind der wissenschaftlichen Mineraliensammlung angegliedert und sind zu deren Erklärung unerlässlich, da den dort verwahrten Steinen Signaturen beigegeben sind, die sich speziell auf diese Akten beziehen, d.h. die Fundortumstände nur aus den Altakten eruiert werden können. Neuere geologische Gutachten konnten aus betriebsinternen Gründen nicht übernommen werden, da auf diese Unterlagen ein häufiger Rückgriff erfolgt, weil einmal erstellte geologische Gutachten kaum ihre Gültigkeit verlieren. Insgesamt gesehen handelt es sich bei den hier erschlossenen Akten nur um einen Bruchteil der in den Registraturen des Geologischen Landesamts angefallenen Unterlagen. Der überwiegende Teil wurde zusammen mit dem Amt an seinen neuen Dienstsitz in Hof verbracht.
Provenienzen
Aufgrund langer behördengeschichtlicher Tradition des Geologischen Landesamtes und des seit Errichtung des Amtes gleichbleibenden Tätigkeitzuschnitts, wird seine Registratur als "Stabile Registratur" aufgefasst und deshalb nicht nach den jeweiligen Provenienzen aufgeteilt. An Vorakten lassen sich Akten der Geologischen Abteilung des Oberbergamtes (Nr. 144-145, 181-182, 202, 205-206, 342-347, 349-374) feststellen und einige Karten (Nr. 123-124, 379, 383-384). Umfangreicher überliefert sind die Akten und Karten der Reichsstelle für Bodenforschung, die vor allen unter dem Gliederungspunkt "Reichsbodenschätzung" (Punkt 2.2.13.) sowie "Bodenkartierung" (Nr. 203-204, 207-213) zu finden sind.
Bestellung: Die Akten sind zu bestellen unter: LAGeol. + lfd. Nr.
Dr. Christoph Bachmann
Literatur:
W. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter und Gemeinden, München 1980.
Heinrich Arndt, Festrede zur Geschichte des Bayerischen Geologischen Landesamtes, in: Geologica Bavarica 6 (1951), S. 7-15.
Während des Krieges musste das Amt schwere Verluste hinnehmen; so gingen 1943 der gesamte Kartenverlag, alle bisherigen amtlichen Veröffentlichungen, ein großer Teil der älteren geologischen Karten, die Uraufnahmekarten der Rheinpfalz und der größte Teil der Amtsbibliothek verloren. Auch Teile der Gesteinssammlung sowie mehrere hundert Bodenprofile fielen den Kriegsereignissen zum Opfer. Nach Kriegsende und Auflösung des Reichsamtes erfolgte die erneute Unterstellung der Zweigstelle unter das Oberbergamt durch die amerikanische Militärregierung. 1948 erlangte das Amt die langerstrebte Selbständigkeit als Bayerisches Geologisches Landesamt, das als dem Wirtschaftsministerium unterstellte Oberbehörde in den folgenden Jahren die geologische Kartierung vorantrieb und die gutachtliche Tätigkeit auf das Gebiet der Ingenieurgeologie und die Lagerstättenforschung auf den Bereich der Erdöl- und Erdgasexploration ausdehnte. Da die allgemein-geologischen und besonders die hydrogeologischen, praxisbezogenen Forschungen aufs engste mit den Grundlagen des Umweltschutzes und der Natur- und Landschaftspflege verbunden sind, ging das Landesamt 1971 an das neu geschaffene Ressort für Landesentwicklung und Umweltfragen über. Seit dem 1.8.2005 existiert das Bayerische Geologische Landesamt nicht mehr als eigenständige Behörde, sondern ging zusammen mit dem Landesamt für Umweltschutz, dem Landesamt für Wasserwirtschaft und Teilen des Landesamtes für Arbeitsschutz in dem neugegründeten Landesamt für Umwelt auf. Damit wechselte auch die ministerielle Zuständigkeit: Es wechselte das Ressort hin zum Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Hintergrund war die Konzentration sämtlicher Umweltaufgaben in einer zentralen Behörde.
Überlieferungsbildung
Am 17.5.2006 konnten vom Bayerischen Geologischen Landesamt erstmals seit dessen Bestehen Sachakten aus verschiedenen Sachgebieten ins Bayerische Hauptstaatsarchiv übernommen werden. Es handelt sich vorwiegend um Verwaltungsakten (Jahresberichte, Arbeitsberichte der Mitarbeiter, Geschäftsverteilungspläne), Akten zur geologischen Erforschung der bayerischen Kohleabbaugebiete sowie Akten der Abteilung Bodenkunde und hier wiederum vor allem um Unterlagen zur Reichsbodenschätzung. Nicht mit abgegeben wurde die sogenannte "Altregistratur", also Akten, die sich mit der Entstehungsgeschichte des Geologischen Landesamtes und der frühen geognostischen Erforschung Bayerns befassen. Diese Akten sind der wissenschaftlichen Mineraliensammlung angegliedert und sind zu deren Erklärung unerlässlich, da den dort verwahrten Steinen Signaturen beigegeben sind, die sich speziell auf diese Akten beziehen, d.h. die Fundortumstände nur aus den Altakten eruiert werden können. Neuere geologische Gutachten konnten aus betriebsinternen Gründen nicht übernommen werden, da auf diese Unterlagen ein häufiger Rückgriff erfolgt, weil einmal erstellte geologische Gutachten kaum ihre Gültigkeit verlieren. Insgesamt gesehen handelt es sich bei den hier erschlossenen Akten nur um einen Bruchteil der in den Registraturen des Geologischen Landesamts angefallenen Unterlagen. Der überwiegende Teil wurde zusammen mit dem Amt an seinen neuen Dienstsitz in Hof verbracht.
Provenienzen
Aufgrund langer behördengeschichtlicher Tradition des Geologischen Landesamtes und des seit Errichtung des Amtes gleichbleibenden Tätigkeitzuschnitts, wird seine Registratur als "Stabile Registratur" aufgefasst und deshalb nicht nach den jeweiligen Provenienzen aufgeteilt. An Vorakten lassen sich Akten der Geologischen Abteilung des Oberbergamtes (Nr. 144-145, 181-182, 202, 205-206, 342-347, 349-374) feststellen und einige Karten (Nr. 123-124, 379, 383-384). Umfangreicher überliefert sind die Akten und Karten der Reichsstelle für Bodenforschung, die vor allen unter dem Gliederungspunkt "Reichsbodenschätzung" (Punkt 2.2.13.) sowie "Bodenkartierung" (Nr. 203-204, 207-213) zu finden sind.
Bestellung: Die Akten sind zu bestellen unter: LAGeol. + lfd. Nr.
Dr. Christoph Bachmann
Literatur:
W. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter und Gemeinden, München 1980.
Heinrich Arndt, Festrede zur Geschichte des Bayerischen Geologischen Landesamtes, in: Geologica Bavarica 6 (1951), S. 7-15.
426
Bestand
Akten
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
03.04.2025, 11:04 AM CEST
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