Ludwig Remigk, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Malsch beurkunden eine Gültverschreibung des Peter Wörntraud und seiner Ehefrau Margaretha über 20 Gulden gegenüber Andreas Horber, Vikar des Domstifts Speyer, als Prokurator der kleinen Unser Lieben Frauen Bruderschaft daselbst.