Klage gegen die Verletzung der klevisch- märkischen Jurisdiktionsgewalt über die Herscheder Marken und gegen die Pfändung von Herscheder Untertanen im Juli 1625. Streit um das Recht des Holzhauens, Heidehackens und Torfstechens, das die Beklagten als ihr Privatrecht betrachten. Die Beklagten berufen sich auf einen Schiedsspruch zwischen dem Herzog von Jülich, Kleve und Berg und dem Erzbischofvon Köln von 1561, durch den die Grenzen im Amt Balve festgelegt, und auf einen Vertrag (Rezeß) von 1614, durch den die Streitigkeiten zwischen den Erben der Herscheder Marken und den Einwohnern der Freiheit Affeln, die bereits am Offizialatgericht zu Köln und an der kurköln. Kanzlei zu Arnsberg anhängig gewesen waren, beigelegt worden seien.
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Klage gegen die Verletzung der klevisch- märkischen Jurisdiktionsgewalt über die Herscheder Marken und gegen die Pfändung von Herscheder Untertanen im Juli 1625. Streit um das Recht des Holzhauens, Heidehackens und Torfstechens, das die Beklagten als ihr Privatrecht betrachten. Die Beklagten berufen sich auf einen Schiedsspruch zwischen dem Herzog von Jülich, Kleve und Berg und dem Erzbischofvon Köln von 1561, durch den die Grenzen im Amt Balve festgelegt, und auf einen Vertrag (Rezeß) von 1614, durch den die Streitigkeiten zwischen den Erben der Herscheder Marken und den Einwohnern der Freiheit Affeln, die bereits am Offizialatgericht zu Köln und an der kurköln. Kanzlei zu Arnsberg anhängig gewesen waren, beigelegt worden seien.
AA 0627, 2159 - G 887/2893
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1626 - 1633 (1533 - 1628)
Enthaeltvermerke: Kläger: Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm bei Rhein, seine Statthalter, Kanzler und Räte der Herzogtümer Jülich, Berg und Kleve und der Grafschaft Mark und Konsorten: adelige und nichtadelige Erben des Kirchspiels Herschede (Kr. Meschede) Beklagter: Erzbischof Ferdinand von Köln und Konsorten: die Beamten des Westfälischen Kreises, der Freiheit „Kirchaffeln“ und Altenaffeln (Kr. Arnsberg) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Schneit (Schneidt) 1626 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Beatus Moses 1626 - Dr. Johann Friedrich von Broich 1628 Prozeßart: Mandati der Pfandung Instanzen: RKG 1626 - 1633 (1533 - 1628) Beweismittel: Vertrag zwischen den Erben der Herscheder Marken und den Einwohnern der Freiheit Affeln von 1614 (Q 4). Urkunde von Bürgermeister und Rat der Freiheit Affeln von 1533 betr. Strafgewalt über Herscheder Markenerben (Q 11). RKG-(Bei-)Urteil vom 20. Okt. 1626 (Prot.). Beschreibung: 1,5 cm, 33 Bl., lose; Q 1 - 5, 7 - 8, 11 - 12, 2 Beilagen prod. 7. Juni 1627 und 15. Mai 1628, es fehlen Q 6*, 9* - 10* und 13*.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:52 MESZ