Übereinkunft vom 12.2.1852 (Heidelberg) zwischen den Großherzogtümern Baden und Hessen sowie der Freien Stadt Frankfurt zum Bau eines elektromagnetischen Telegraphen längs der Main-Neckar-Eisenbahnstrecke. Beilage A: Reglement über die Benutzung der elektromagnetischen Telegraphen zwischen Frankfurt und Mannheim und zwischen Frankfurt und Heidelberg. Beilage B: Zusatzbestimmungen zu Beilage A. Schlussprotokoll vom 12.2.1852.

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Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main
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