Johann Caspar Lex (geb. am 11. Oktober 1693 in Wendelsheim; gest. am 09. Juni 1756 in Oppenheim am Rhein, Sohn des Pfarrers Johann Joseph Lex), Pfarrer und Pfarrinspektor in Oppenheim am Rhein, in 1. Ehe verheiratet am 22. Oktober 1721 in Heidelberg mit Anna Margaretha Unger (geb. am 29. März 1703, gest. am 14. Januar 1733 in Oppenheim), in 2. Ehe verheiratet im Januar 1734 mit Floriana Susanna Jungk, aus 1. Ehe 2 Söhne und 2 Töchter; aus 2. Ehe 1 Tochter
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Johann Caspar Lex (geb. am 11. Oktober 1693 in Wendelsheim; gest. am 09. Juni 1756 in Oppenheim am Rhein, Sohn des Pfarrers Johann Joseph Lex), Pfarrer und Pfarrinspektor in Oppenheim am Rhein, in 1. Ehe verheiratet am 22. Oktober 1721 in Heidelberg mit Anna Margaretha Unger (geb. am 29. März 1703, gest. am 14. Januar 1733 in Oppenheim), in 2. Ehe verheiratet im Januar 1734 mit Floriana Susanna Jungk, aus 1. Ehe 2 Söhne und 2 Töchter; aus 2. Ehe 1 Tochter
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 3 Bü 15
Mappe 11
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 3 Familienarchiv Lex
Familienarchiv Lex >> 2. Unterlagen zu einzelnen Familienmitgliedern (chronologisch nach Geburtsjahr) >> 2.2. Im 17. Jh. geborene Familienmitglieder
1735-1740, 1925-1929
Enthält: 2 Fotografien des alten Pfarrhauses (Wormserstr. 54, sog. Weisses Haus) und der Sebastianskirche (2 Abzüge) in Oppenheim am Rhein; Testament des Johann Caspar Lex vom 28. Dezember 1737; Kopie einer Bescheinigung betreffend ein Darlehen (14(?). Oktober 1754); Verzeichnis der Effecten vom 15. Oktober 1756; Extrakt aus dem väterlichen Inventar; Extrakt aus dem Teilungsprotokoll nach seinem Tod (Lexisches Inventar) vom 24. Juli 1756; Abschrift aus den Akten zur Hinterlassenschaft des Johann Caspar Lex im Städtischen Archiv Oppenheim (Abschrift vom 20. Dezember 1929); Vergleich nach seinem Tod (12. Oktober 1756); Auszug aus 2 Schreiben des Johann Caspar Lex an seinen Sohn Johann David Lex vom 09. Mai 1755 (mit Abschrift) und vom 15. Oktober 1745; Brief von "Vetter" Dietz an Johann Caspar Lex? (Kandidat der Theologie, Straßburg) vom 28. Juni 1756; Schreiben des städtischen Archivars Dr. Röder (Oppenheim a. Rhein) an Hauptmann R. Lex in Köln über Aktenbündel betreffend den Nachlass Johann Caspar Lex (21. Juli 1929); Auszug aus der "Hassia Sacra" Bd. II von Prälat Dr. Wilhelm Diehl (Darmstadt, 1925) über die Anklage der fälschlichen Führung des Inspektortitel durch Johann Caspar Lex (1735); Brief der Universität Frankfurt a. Main an Hauptmann R. Lex in Köln über immatrikulierte Familienmitglieder der Lex an der Universität Straßburg (04. Januar 1928); Karte des Penningroth an Hauptmann Lex über genealogische Nachforschungen vom 15. Januar 1928; Gesiegeltes (Namenssiegel) Schriftstück des Johann Caspar Lex bezüglich des Schneidergesellen Wilhelm Ernst Gramer aus Mosbach vom um 1740; Attest für Johan Georg Seyfried aus Nürnberg und seine Gattin Maria Agatha, geb. Löberin (13. Januar 1720), u.a.: 2 Briefe des Pfarrers Wilhelm Schäfer von Oppenheim an Rhein an Hauptmann Lex (20. September 1925; 05. Oktober 1925)
1 Bü (2 cm)
Akten
Johann Tobias Lex führte als Siegel das Hauszeichen, welches bei diesen 1720 zum ersten Mal erscheint. Seine Vorfahren führten das Wappen der Familie Lex, welches als Schildzeichen und Helmzier ein Wiederkreuz über einem Andreaskreuz zeigt
Gramer, Wilhelm Ernst; Schneidergeselle, erwähnt 1740er Jahre
Jungk, Floriana Susanna, 2. Gattin des Johann Caspar Lex
Lex, Johann Caspar, Sohn des Johann Joseph Lex; Pfarrinspektor in Oppenheim a. Rhein, 1693-1756
Lex, Johann David, Sohn des Johann Caspar Lex; Kandidat der Theologie, 1727- mind. 1756
Lex, Rudolf Friedrich Christian, Sohn des Gustav Wilhelm Lex; Hauptmann, 1874-1947
Schäfer,Wilhelm
Seyfried, Johann Georg
Unger, Anna Margaretha, 1. Gattin des Johann Caspar Lex, 1703-1733
Oppenheim MZ; Pfarrhaus, Sebastianskirche
Straßburg (Strasbourg), Dép. Bas-Rhin [F]; Universität
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.04.2026, 12:15 MESZ