Vor nachbenanntem Notar und nachbenannten Zeugen bekennt Konrad genannt Beyer von Wolfskehlen (Woluiskeln), Diener des Erzbischofs Gerlach von Mainz, er habe im Jahr 1363 zur Erntezeit (tempore messium) alle Einkünfte des Pfarrers der Pfarrkirche in Wolfskehlen (Woluiskeln) zum Nutzen des Erzbischofs eingenommen, da diese Einkünfte dem Erzbischof zwei Jahre lang nach dem Tod des Pfarrers Nikolaus zustünden (ut fructus biennales); Heinrich genannt Scheibecher, der nach dem Tod des Nikolaus die Pfarrkirche erhalten habe, habe keinerlei Einkünfte empfangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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