Verurteilung des Wolfgang Müller zu Zeutern, das in einem Gültbrief über 100 Gulden als Unterpfand gesetzte Gut wegen eines Gültausstands von 46 1/2 Gulden dem Gläubiger, nämlich der Witwe des Wilhelm Rehm, zu überlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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