Peter Frech, Bürger zu Ulm, der von dem Chorherrenstift St. Michael zu den Wengen leibgedingsweise und auf Lebenszeit die vor der Stadt auf den Wengen gelegene Bainde gegen einen Jahreszins von 13 lb h, zahlbar je zur Hälfte auf St. Johann zur Sonnenwende und auf St. Johann zu Weihnachten, innegehabt hat, tritt die genannte Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten gegen eine nicht näher spezifizierte Gegenleistung an den Schmied Hans Endres, auch Bürger zu Ulm, ab, wobei dessen Nutzungsrechte ebenfalls mit dem Tod des Frech enden sollen.