Hans Hamberger, Gemeinsmann zu Neckarzimmern (Neckerzimbern), und seine Ehefrau Euphrosina bekunden, dass sie mit Billigung ihres Herrn Reinhard von Gemmingen zu Hornberg an Johann Beyßenhertzen, Bürgermeister im Rat zu Mosbach, und dessen Ehefrau Margarethe eine jährlich zu Lichtmess [= 2. Februar] nach Mosbach fällige Gült in Höhe von 4 Gulden Mosbacher Währung (den Gulden zu 17 ½ Schilling oder 15 Batzen) um 80 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen näher bezeichnete Güter in Neckarzimmern zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt beiden Seiten bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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