Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez belehnt Johann Leyb von Waldmannshausen (Waltmanshusen), + Manthen Sohn, zu Burglehen mit seinem Hof zu Waldernbach (Waltderenbach), mit Zubehör, wie dessen Vater diesen innegehabt, als Burgmann in allen seinen Schlössern. Siegler: Aussteller. Siegler: Rest am Pressel.

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