Gesetz 1) zur Wahrung der Rechte der Kriegsteilnehmer vom 19.12.1915, 2) über die Verlängerung der Wahlzeiten für die Gemeinde-Distrikts- und Landratswahlen usw. vom 24.12.1917, 3) über die Verlängerung der Wahlzeiten, der gegenwärtigen ortskirchlichen Vertretungskörper.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...