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Kaiser Joseph II. verküntet die kammergerichtliche Bestätigung des Wittums-Vertrags des Fürsten Karl zu Löwenstein Wertheim und dessen Gemahlin Josepha, verwitweten von Rommerskirch geborene von Stipplin, d.d. 1770, Januar 29.
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Kaiser Joseph II. verküntet die kammergerichtliche Bestätigung des Wittums-Vertrags des Fürsten Karl zu Löwenstein Wertheim und dessen Gemahlin Josepha, verwitweten von Rommerskirch geborene von Stipplin, d.d. 1770, Januar 29.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, R-US Urkundenselekt
Urkundenselekt >> 15. 1770-1799
1780 Februar 23 ("Geben in [...] Wetzlar den drey und zwanzigsten tag monaths Februarii nach Christi [...] geburth im siebenzehenhundert und achtzigsten jahr [...]")
Urkunden
Ausstellungsort: Wetzlar
Siegler: Kaiser Joseph II.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Mit dem kaiserlichen Siegel und den Unterschriften des Kammergerichts Kanzlei-Verwalters Friedrich Wilhelm Rüdinger und des Pronotars Georg Math. von Lachs.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.