An den Magistrat zu Reitlingen
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2577
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1750 Juli 10
Regest: Die Kaiserl. Subdelegations-Commission hat aus den eingeschickten zwischen den Zunftmeistern jeder Zunft und den Bürgern getroffenen Abrechnungen ihrer Steuer-Schuldigkeiten bis Georgii 1750 wahrzunehmen gehabt, was für grosse Ausstände bei verschiedenen Bürgern haften, welche sich doch im Stand befinden, ihre Schuldigkeit gleich bar abzuführen. Nach anliegender Consignation (= Verzeichnis) sind von jeder Zunft diejenigen, die die Bezahlung sogleich zu leisten vermögen, besonders extrahiert worden.
Dem Magistrat wird hiemit aufgegeben, jedem Zunftmeister die Consignation, die seine Zunft betrifft, sogleich zu Handen zu stellen mit dem Befehl, alle darin consignierten Bürger auf einen Einzugstag vor sich zu fordern und jedem zu bedeuten, dass ihnen von der kaiserl. Commission ein Termin von längstens 4 Wochen a dato der ihnen geschehenden Eröffnung anberaumt sein soll, die in der Consignation jedem angesetzte Summe an seiner ausständigen Schuldigkeit zu entrichten. Widrigenfalls würde ohne den geringsten weiteren Verzug und zwar auf Kosten derer, welche binnen der 4 Wochen nicht bezahlen, nach Verfluss des Termins eine militärische kaiserl. Kreis-Execution einrücken. Der Magistrat soll nach Verfluss des Termins von jedem Zunftmeister eine Consignation aller derer, die die Bezahlung nicht geleistet haben, abfordern und ungesäumt zur kaiserl. Commission einschicken, um gegen die Säumigen alsdann die gedrohten Executionsmittel vor die Hand zu nehmen.
Friedr. Schwendtner, Costanz
Hof- und Regierungsrat, auch kaiserl. Commissions-Subdelegatus.
Tobias Conrad Renz, württ. Reg. Rat und Subdelegatus in der kaiserl. Commissions-Sache über des heil. Reichs Stadt Reuttlingen.
Dem Magistrat wird hiemit aufgegeben, jedem Zunftmeister die Consignation, die seine Zunft betrifft, sogleich zu Handen zu stellen mit dem Befehl, alle darin consignierten Bürger auf einen Einzugstag vor sich zu fordern und jedem zu bedeuten, dass ihnen von der kaiserl. Commission ein Termin von längstens 4 Wochen a dato der ihnen geschehenden Eröffnung anberaumt sein soll, die in der Consignation jedem angesetzte Summe an seiner ausständigen Schuldigkeit zu entrichten. Widrigenfalls würde ohne den geringsten weiteren Verzug und zwar auf Kosten derer, welche binnen der 4 Wochen nicht bezahlen, nach Verfluss des Termins eine militärische kaiserl. Kreis-Execution einrücken. Der Magistrat soll nach Verfluss des Termins von jedem Zunftmeister eine Consignation aller derer, die die Bezahlung nicht geleistet haben, abfordern und ungesäumt zur kaiserl. Commission einschicken, um gegen die Säumigen alsdann die gedrohten Executionsmittel vor die Hand zu nehmen.
Friedr. Schwendtner, Costanz
Hof- und Regierungsrat, auch kaiserl. Commissions-Subdelegatus.
Tobias Conrad Renz, württ. Reg. Rat und Subdelegatus in der kaiserl. Commissions-Sache über des heil. Reichs Stadt Reuttlingen.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Kopie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ