Johann Werner Freiherr von Dobbe zu Lyren und Horll, Erbmarschall des Stifts Essen, kukölnisch münsterischer Leutnant der Kavallerie, macht bekannt, dass er von Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm mit dem Haus und der Wohnung zu Lyren, gelegen im Amt Bochum zu Wattenscheid, nach Dienstmannsrecht belehnt worden ist. Er hat eidlich gehuldigt. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Petschaft des Lehnrichters Schmitz und Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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