Bürgermeister und der Rat der Stadt Reutlingen ("Rutelingen") bekennen, dass sich der Ritter Heinrich Kaib auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf der anderen Seite wegen der Pfandschaft über die Burgen Gerhausen [Ruine Hohengerhausen bei Gerhausen Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] und Ruck ("Rugg") [Ruine bei Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] sowie über die Stadt Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis], das Vogtrecht zu Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] und den Zoll zu Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] geeinigt haben. Der Anteil des Heinrich Kaib an dieser Pfandschaft wird auf 5.500 ungarische und böhmische Gulden festgelegt. Dieser Anteil geht nach seinem Tod auf seine leiblichen Erben über bzw., sofern er keine leiblichen Erben hinterlässt, auf seine Schwester Katharina Fleck und seinen Neffen Johann Kaib. Diese müssen aber der Ehefrau des Heinrich Kaib Anna von Sachsenheim [Lkr. Ludwigsburg] 2.000 ungarische und böhmische Gulden ausbezahlen und seinen beiden Töchtern 1.200 Gulden. Die Stadt Ulm hat an der Pfandschaft einen Anteil in gleicher Höhe. Dazu habe beide Parteien vereinbart, dass sie alle Urkunden, die diese Pfandschaft betreffen, bei der Stadt Reutlingen hinterlegen. Es handelt sich dabei um folgende Stücke: 1. Die Urkunde, mit der Gräfin Anna von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] geb. von Oettingen [Lkr. Donau-Ries] die vorerwähnten Besitzungen und Gerechtsame an Ludwig von Landau [abgegangene Burg bei Binzwangen Gde. Ertingen/Lkr. Biberach] für 13.000 ungarische und böhmische Gulden verpfändet hat. 2. Die Urkunde, mit der der verstorbene Herzog Leopold von Österreich diese Pfandschaft Ludwig von Landau verliehen hat. 3. Die Urkunde, mit der Herzog Albrecht von Österreich Ludwig von Landau diese Pfandschaft verliehen hat. 4. Die Urkunde, mit der Ludwig von Landau die erwähnten Besitzungen und Gerechtsame für 9.000 Gulden an Heinrich Kaib und die Stadt Ulm weiterverpfändet hat. 5. Die Urkunde über die Verleihung der erwähnten Burgen durch Herzog Albrecht von Österreich an Heinrich Kaib. 6. Verzichtserklärung der Ehefrau des Heinrich Kaib vor dem Hofgericht zu Rottweil auf dessen andere Güter. 7. Schiedsspruch der Grafen Eberhard [II.] von Württemberg und Friedrich [III.] von Oettingen im Streit zwischen Heinrich Kaib und Ludwig von Landau über die Pfandschaft. Die Stadt Reutlingen verpflichtet sich, diese Urkunden für beide Parteien zu verwahren und sie an keine Partei ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen herauszugeben.