1. Joh. Heinr. Jürgen Schulte Ergste, Holzrichter zu Ergste, zugleich 2. als Vormund der minderjähr. Anna Maria Elis. Oberveischede als Mitbeerbte der Ergster Mark, Bekl. gegen die übrigen Interessenten der Ergster Mark, Kl. Widerspruch gegen die Teilung der Ergster Mark nach dem sogen. Kontributionsfuß; Klage auf Belassung des alten Herkommens der Nutzung nach sog. Scharen. 1. Kanzlei Limburg 1786. 2. Bentheim-Tecklenburg. Appellationsger. Limburg 1787. 3. RKG 1791

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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