Berufung gegen ein Urteil, das eine Appellation gegen einen Bescheid der 1. Instanz über die Erstellung eines Inventars einer dem Appellanten gehörenden Färberei in Burtscheid abwies. Die von den Appellaten ihm gegenüber erhobenen Schuldforderungen in Höhe von 29504 Gulden weist dieser zurück, da er zur Zeit der für die Schulden verantwortlichen Lieferungen an seinen Vater Johann Peter Schlögel von 1757 bis 1760 noch minderjährig gewesen sei. Eine später von ihm im 20. Lebensjahr geleistete Unterschrift über deren Anerkennung habe sein Vater von ihm erzwungen. Die ihm vorgehaltene Volljährigkeit zu diesem Zeitpunkt wegen einer vorher erfolgten Eheschließung weist er zurück. Ein RKG-Urteil vom 22. Mai 1795 bestätigt den Beschluß der Vorinstanz.
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Berufung gegen ein Urteil, das eine Appellation gegen einen Bescheid der 1. Instanz über die Erstellung eines Inventars einer dem Appellanten gehörenden Färberei in Burtscheid abwies. Die von den Appellaten ihm gegenüber erhobenen Schuldforderungen in Höhe von 29504 Gulden weist dieser zurück, da er zur Zeit der für die Schulden verantwortlichen Lieferungen an seinen Vater Johann Peter Schlögel von 1757 bis 1760 noch minderjährig gewesen sei. Eine später von ihm im 20. Lebensjahr geleistete Unterschrift über deren Anerkennung habe sein Vater von ihm erzwungen. Die ihm vorgehaltene Volljährigkeit zu diesem Zeitpunkt wegen einer vorher erfolgten Eheschließung weist er zurück. Ein RKG-Urteil vom 22. Mai 1795 bestätigt den Beschluß der Vorinstanz.
AA 0627, 5370 - S 2093/7198
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1763 - 1795 (1762 - 1794)
Enthaeltvermerke: Kläger: Jakob Adolf Schlögel, Aachen, (Bekl.) Beklagter: Quaita (Guaita, Guaida) und Konsorten, Amsterdam, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Jakob Ernst Pfeiffer 1763 - Subst.: Dr. Konrad Gordian Seuter - Dr. Hans Carl von Zwierlein 1794 - Subst.: Lic. Johann Joseph Loskant Prokuratoren (Bekl.): Lic. Ferdinand Wilhelm Anton Helffrich 1763 - Subst.: Dr. Konrad Gordian Seuter Prozeßart: Appellationis cum mandato attentatorum revocatorio, cassatorio et inhibitorio sine clausula Instanzen: 1. Richter und Schöffen des Gerichts zu Burtscheid 1763 - 2. Schöffenmeister und Schöffen des königlichen Stuhls und der Stadt Aachen 1763 - 3. RKG 1763 - 1795 (1762 - 1794) Beweismittel: Acta priora (Bd. 2). Inventar der Jakob Schlögel gehörenden Rotfärberei in Burtscheid, 1763 (Bd. 2 Bl. 117-127). Zwei von Johann Peter Schlögel ausgestellte Wechsel und der in Paris ausgestellte Wechselprotest, französisch, 1762 - 1763 (Q 9-10). Zeugenverhör, 1763 (Q 23). Botenlohnschein, 1763 (Q 27). Mehrere Aktenstücke mit französischer und niederländischer Sprache. Beschreibung: 2 Bde., 11 cm; Bd. 1: 219 Bl., lose, Q 1-29, Q 31-44, Q 46-49; Bd. 2: 199 Bl., teilweise geb., Q 30, Q 45.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:51 MESZ