Ordnungen und Dienstanweisungen (DA) des Ministers sowie Durchführungsbestimmungen (DB) der Leiter der Diensteinheiten
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BArch MfS HA XVIII/7897
HA XVIII 7897
BArch MfS HA XVIII Hauptabteilung XVIII (Volkswirtschaft)
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Jan. 1975, 1983 - 1989
Enthält u.a.:
Ordnung des Ministers über die Organisierung der Arbeit mit Verschlusssachen (VS) im MfS, VS-Ordnung und 1. DB des Leiters des Büros der Leitung (BdL) (Jan. 1975). - Ordnung Nr. 3/83 des Ministers über die Planung, Verwendung, Nachweisführung, Abrechnung und Kontrolle finanzieller Mittel für politisch-operative Zwecke im MfS, Operativgeldordnung und 1. bis 3. DB des Leiters der Abteilung Finanzen (April 1983, Okt. 1986, Dez. 1988). - Ordnung Nr. 1/88 des Ministers über die Führung und Organisation der Neuererbewegung im MfS, Neuererordnung sowie 1. und 2. DB des Stellvertreters des Ministers, Generalleutnant Wolfgang Schwanitz (März 1988). - Ordnung Nr. 2/78 des Ministers zur Gewährleistung des Schutzes vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlung im MfS, Strahlenschutzordnung (Jan. 1989). - Dienstanweisung des Ministers zur Erteilung von Auskünften zum Reiseverkehr auf der Grundlage der Ordnung Nr. 5/85 vom 14.03.1985 (Juni 1989). - Ordnung Nr. 4/89 des Ministers zur Nutzung ausgewählter Informationsspeicher staatlicher und wirtschaftsleitender Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen durch die operativen Diensteinheiten des MfS, Speichernutzungsordnung anderer Organe (Aug. 1989). - Anweisung des Leiters der Hauptabteilung (HA) XVIII zur Durchsetzung der Ordnung Nr. 1/86 zum Befehl Nr. 1/79 des Ministers (April 1986).
Ordnung des Ministers über die Organisierung der Arbeit mit Verschlusssachen (VS) im MfS, VS-Ordnung und 1. DB des Leiters des Büros der Leitung (BdL) (Jan. 1975). - Ordnung Nr. 3/83 des Ministers über die Planung, Verwendung, Nachweisführung, Abrechnung und Kontrolle finanzieller Mittel für politisch-operative Zwecke im MfS, Operativgeldordnung und 1. bis 3. DB des Leiters der Abteilung Finanzen (April 1983, Okt. 1986, Dez. 1988). - Ordnung Nr. 1/88 des Ministers über die Führung und Organisation der Neuererbewegung im MfS, Neuererordnung sowie 1. und 2. DB des Stellvertreters des Ministers, Generalleutnant Wolfgang Schwanitz (März 1988). - Ordnung Nr. 2/78 des Ministers zur Gewährleistung des Schutzes vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlung im MfS, Strahlenschutzordnung (Jan. 1989). - Dienstanweisung des Ministers zur Erteilung von Auskünften zum Reiseverkehr auf der Grundlage der Ordnung Nr. 5/85 vom 14.03.1985 (Juni 1989). - Ordnung Nr. 4/89 des Ministers zur Nutzung ausgewählter Informationsspeicher staatlicher und wirtschaftsleitender Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen durch die operativen Diensteinheiten des MfS, Speichernutzungsordnung anderer Organe (Aug. 1989). - Anweisung des Leiters der Hauptabteilung (HA) XVIII zur Durchsetzung der Ordnung Nr. 1/86 zum Befehl Nr. 1/79 des Ministers (April 1986).
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:39 MESZ
Hierarchie
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