Marx Schnyder, sesshaft zu Gebersheim, vormals außer Landes geflohen, weil er am Armen Konrad aktiv teilgenommen und nach Ablegung der Erbhuldigung den vom Herzog dem ganzen Amt aus Gnaden gestifteten Wein nicht getrunken, sondern mit anderen, die auch deshalb gestraft sind, in einem andern Hause eine "sonder zäch" gehalten hatten, schließlich aber, nachdem er sich lange Zeit außer Landes aufgehalten und dadurch die Verzeihung des Herzogs verloren und die strafrechtliche Verfolgung seiner Vergehen verwirkt hatte, doch auf seine Bitten unter der Bedingung wieder in Gnaden angenommen, dass er sich freiwillig ins Gefängnis nach Leonberg stelle und dort die ihm ausgesetzte Bestrafung erwarte (wobei ihm jedoch zuvor die Nichtanwendung leiblicher Bestrafung, der peinlichen Befragung und der rechtlichen Verfolgung seiner Straftaten zugesichert worden war), verspricht, nachdem er sich freiwillig gestellt hat, die ihm auferlegten Strafbestimmungen, sein Leben lang keine Wehr und keinen Harnisch, sondern nur ein Brotmesser und über Feld einen Stecken zu tragen, keine offenen Zechen und Gesellschaften mehr zu besuchen und sich den Bart wachsen zu lassen, auf sich zu nehmen und zu befolgen und, da er krankheitshalber nicht länger im Gefängnis liegen konnte, künftiger Bestrafung gewärtig zu sein, auch sich auf Befehl wiederum zu stellen und schwört U.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view