CLAß zur BECK, JOHANS Sohn, reversiert über den Empfang des in den Hof zu STILLKINCK gehörigen Lehnguts zur BECKE im Ksp. LIBBERHAUSEN gegenüber STEFFAN vom NEWENHOFF, Drosten zur NEWERSTADT, als Lehnherrn des Hofes. Es siegelt CASPAR GRAERTIEN, Freischultheiß (zu Neustadt). Zeugen: PAUL ufm HOFF und HANS in der SCHMITTEN, gehuldete Mannen von Lehen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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