Des verstorbenen Peter Sobbe (Subben) Erbschaft und Güter zu Jülich, die Bungartz nach eigener Angabe anerstorben sind. Er bemängelt, das auf Unterweisung des Hauptgerichts Jülich ergangene Urteil laufe dem des Gerichts Aldenhoven genau zuwider, ohne daß neue Beweise eingebracht worden wären. Der Appellat hält die Appellation für desert wegen Fristversäumnis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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