Vertrag zwischen den Bevollmächtigten der beiden Ämter Oberkirch und Ettenheim, des Gotteshauses Ettenheimmünster und dem kaiserlichen Generalfeldkriegskommissariatsamt, durch den der Hybernalbeitrag der genannten Ämter und des Klosters auf 15000 fl. rhein. festgesetzt wird, die in drei Terminen auf den 6. Januar, den 24. Februar und den 31. März in Raten von 6000, 5000 und 4000 fl. zu zahlen sind, wogegen die genannten von aller Einquartierung und Fouragierung befreit sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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